Familienpflege

Wenn Sie oder Ihre Familie Hilfe benötigen, sind wir für Sie da:

Als Mutter oder Vater fragen Sie sich möglicherweise:
Was ist wenn ich als erziehender Elternteil krank werde? Wenn die Mutter oder der Hausmann ausfällt übernehmen ausgebildete Familienpflegerinnen, Hauswirtschafterinnen oder geschulte Haus- und Nachbarschaftshelferinnen Aufgaben in Haushalt und Familie.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist:

• Sie haben ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung
• Es ist niemand im Haushalt, der Sie vertritt

Als Kostenträger kann auch eine private Versicherung, die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft zuständig sein. Wenn kein Kostenträger eintritt, ist es auch möglich die Haus- und Nachbarschaftshilfe privat in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie kostenfrei. Auch Ihre Krankenkasse ist auskunftspflichtig. Wenn Sie keine Leistungen von Versicherungen oder Sozialhilfeträgern erhalten, bekommen Sie bei einer Mitgliedschaft im örtlichen Krankenpflegeverein 10 % Ermäßigung auf Selbstzahlerpreise.

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